IEB - Interkonfessionelle
Ehe- und Paarberatung Baden

Zürcherstrasse 27
5400 Baden
Tel. 056 222 44 80
E-Mail: kontakt@ieb-baden.ch




Tarife

Unsere Tarife sind nach Einkommen und der Anzahl Kinder sozial abgestuft. Die teilnehmenden Kirchgemeinden tragen die finanzielle Hauptlast der Beratungsstelle und ermöglichen so vergünstigte Tarife.
Kirchenangehörige der Mitgliedergemeinden profitieren von deutlich günstigeren Tarifen als Nicht-Kirchenangehörige.

Die nachfolgenden Tarife gelten für psychotherapeutische Sitzungen und betreffen Einzel-, Paar- und Familienberatungen. Tarife für Mediationssitzungen und Rechtsauskünfte sind ebenfalls nach Einkommen sozial abgestuft, unterstehen aber einer separaten Berechnung und werden im ersten Gespräch mit unserer Juristin festgelegt.

 

Kirchenangehörige der  Mitgliedergemeinden: Der Tarif für ein erstes Paargespräch, welches in der Regel 90 Minuten dauert, beträgt 50 Franken, kommt eine Person alleine, sind es 25 Franken und das Gespräch dauert 60 Minuten.

Bei weiteren Gesprächen kosten 60 Minuten 1% des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens, davon können pro Kind 700 Franken abgezogen werden. Der Maximaltarif beträgt 150 Fr. pro 60 Minuten. Ab dem zweiten Gespräch werden 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit zusätzlich verrechnet.

Beispiel: Nettoeinkommen 6400 Fr., 2 Kinder: 6400 Fr. – (2x700 Fr.) = 5000 Fr., davon 1% = 50 Fr./Stunde.

 

Nicht-Kirchenangehörige der  Mitgliedergemeinden: Der Tarif für Nichtmitglieder beträgt ab der ersten Sitzung 2% des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens, hier liegt der Maximaltarif bei 180 Fr. pro 60 Minuten. Der Kinderabzug beträgt ebenfalls 700 Franken pro Kind. Ab dem zweiten Gespräch werden 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit zusätzlich verrechnet.

Beispiel: Nettoeinkommen 6400 Fr., 2 Kinder: 6400 Fr. – (2x700 Fr.) = 5000 Fr., davon 2% = 100 Fr./Stunde.

 

Eine Beratung soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Haben Sie finanzielle Schwierigkeiten? Sprechen Sie mit uns. Zusammen finden wir immer eine Lösung.

 

Welches unsere Trägergemeinden sind, entnehmen Sie btte der Seite "Trägerschaft".


Neu können über das Anordnungsmodell Beratungen auch an der IEB über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Aktuell“.